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Unsere Experten nah am Markt.
Aufsichtsrecht, Vertragsbedingungen oder Refinanzierung – Leasinggesellschaften, Banken und Unternehmen brauchen bei den sich stetig verändernden Anforderungen eine verlässliche Beratung, um ihre Geschäfte sicher abzuwickeln.
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Als eine der führenden Kanzleien Deutschlands im Leasing- und Finanzierungsrecht stellen wir höchste Ansprüche an uns und unsere Arbeit. Wir kennen die Herausforderungen der Branche, denken unternehmerisch und bieten frühzeitige Problemlösungen. So entwickeln wir für Finanzdienstleistungsinstitute und Leasinggesellschaften individuelle Erfolgsstrategien passend zu ihren Anliegen. Ob es um die Gestaltung von Leasingvereinbarungen, die Begleitung von Transaktionsgeschäften oder um aufsichtsrechtlich konforme Auslagerungen von Geschäftsbereichen geht – mit unserer jahrelangen Erfahrung und mit hoher Einsatzbereitschaft setzen wir uns für die Anliegen unserer Mandanten ein.
Auch zu Haftungsfragen, Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen sind wir für Kapitalanleger der richtige Ansprechpartner im Bereich Kapitalmarktrecht.
Gesellschaftsgründung, Gesellschafterstreit oder Unternehmensnachfolge – bei allen Anliegen rund um das Unternehmen profitieren Unternehmensinhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer davon, wenn ihre unternehmerischen Entscheidungen auf einem rechtlich sicheren Fundament stehen.
Wir bieten unseren Mandanten mit unserer lösungsorientierten Arbeitsweise nicht nur eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Betreuung, sondern auch Entscheidungsgrundlagen für die Unternehmenspraxis.
Selbstverständlich ist für uns die Einbindung aller Spezialisten aus angrenzenden Rechtsgebieten, wenn es ihr Anliegen erfordert. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir auch vor Gericht die wirtschaftlichen Belange und unternehmerischen Aspekte stets im Blick haben.
Mit Expertise und langjähriger Erfahrung vertreten wir unsere Mandanten als Gläubiger, insbesondere gegen Anfechtungsansprüche im Insolvenzverfahren und stehen ihnen bei sämtlichen Fragen zur Durchsetzung der Gläubigerrechte zur Verfügung.
Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf die qualifizierte Beratung und Vertretung von Geschäftsführern: von der Vertragsgestaltung bis hin zur Klärung haftungsrechtlicher Risiken.
Machen Sie Ihr Anliegen zu unserem – mit Fachwissen und sicherem Urteilsvermögen treten wir als ganzes Team für Sie ein.
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