Rechtsgebiete
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz
Jedes unserer Teams bringt ein breites Wissen sowie spezifische fachliche Expertise mit. Wenn es erforderlich ist, arbeiten wir auch teamübergreifend, um gemeinsam den besten Weg für unsere Mandanten zu finden. Hier stellen wir Ihnen unsere Tätigkeitsfelder näher vor.
Arbeitsrecht für Unternehmer
Wir beraten und vertreten vornehmlich mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts und des Personalmanagements. Das beinhaltet z. B.: Erstellung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen, Unterstützung bei Restrukturierungen, Erstellung von Arbeitszeugnissen, betriebliches Eingliederungsmanagement, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sowie Unterstützung in allen gerichtlichen Verfahren bundesweit. Wir bringen Unternehmen durch Inhouse-Seminare auf den neuesten arbeitsrechtlichen Stand und schulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen des Personalrechts. Über die Mediation durch ausgebildete Mediatoren bieten wir Möglichkeiten einer nachhaltigen außergerichtlichen Konfliktlösung.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wir beraten und vertreten außergerichtlich Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts, z. B. bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen, Zeugnissen, Abmahnungen, Eingruppierungen und Versetzungen. Darüber hinaus vertreten wir Arbeitnehmer auch bundesweit in arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere bei betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen sowie Änderungskündigung.
Dienstrecht für öffentliche Arbeitgeber, Angestellte und Beamte
Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung sowohl öffentlicher Arbeitgeber und Körperschaften als auch von Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in allen Fragen des Beamtenrechts wie auch des Arbeits- und Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L und verwandte Tarifverträge) und des Kirchenrechts.
Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
Arbeitgeber, Dienstherren und Betriebsräte unterstützen wir außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts durch Beratung, Schulung, Verhandlung und Formulierung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Einigungsstellen- und Schlichtungsverfahren sowie in allen betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlichen Verfahren vor den Arbeits- und Verwaltungsgerichten.
Recht der Arbeitnehmerüberlassung
Einen unserer besonderen Schwerpunkte bildet der Bereich Leiharbeit. Wir begleiten insbesondere Arbeitgeber, jedoch auch Arbeitnehmer durch alle Fragen des AÜG sowie der Tarifverträge der Arbeitnehmerüberlassungsbranche, unterstützen bei der rechtssicheren Handhabung der Abläufe und Fristen, der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bei der Erstellung von Verträgen und Formularen.
Sozialrecht für Unternehmen (Status- und Beitragsrecht, Vorruhestand, Entsendung, Auslandsbeschäftigung)
Beratung und Vertretung in Fragen des sozialversicherungsrechtlichen Status von Freiberuflern, Freelancern, Gesellschafter-Geschäftsführern sowie Familienangehörigen gehören zu unserem Schwerpunkt im Bereich Unternehmersozialrecht. Wir begleiten sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen, führen außergerichtliche und gerichtliche Statusfeststellungsverfahren, entwerfen rechtssichere Verträge und schulen Verantwortliche im Unternehmen im rechtssicheren Umgang mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Bereich des Werkvertrags- und Dienstleistungsrechts.
Ein wichtiges Element des Personalmanagements ist die Beratung von Unternehmen im Hinblick auf Vorruhestandsmodelle und einen gleitenden Übergang von älteren Arbeitnehmern in den Ruhestand („bridge to retirement“). Zudem beraten und vertreten wir Unternehmen in allen Fragen des Beitragsrechts, der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins Ausland sowie bei der Beschäftigung von Ausländern, entwerfen und prüfen Verträge und begleiten durch das Verfahren (z. B. Befreiung, A1-Bescheinigung).
Sozialversicherungsrecht für Privatpersonen, Schwerbehindertenrecht Erwerbsminderungsrente
Wir führen Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten für Privatpersonen in Fragen der Rente (Erwerbsminderungsrente, Frührente), zu Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse (Krankengeld, Kostenübernahme von Heilbehandlungen und Hilfsmitteln, Feststellung des Pflegegrades), zur gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) sowie zur Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Ruhen bei Sperrzeit, Insolvenzgeld) und wegen der Feststellung des Grades der Behinderung (Schwerbehinderung).
Nicht zu unserem Leistungsspektrum gehört das Sozialhilferecht für Einzelpersonen.
Regress von Sozialleistungsträgern
Wir beraten und vertreten Sozialleistungsträger (Sozialämter, Krankenkassen) bei gerichtlichen und außergerichtlichen Regressverfahren nach § 116 SGB X sowie Versicherungen und Privatpersonen bei der Abwehr von Regressansprüchen.
Datenschutz
Wir beraten und vertreten vornehmlich mittelständische Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, um es diesen zu ermöglichen, sich in Übereinstimmung mit den Regelungen insbesondere der DS-GVO und des BDSG n.F. rechtskonform zu verhalten. Darüber hinaus übernehmen wir auf Anfrage die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen.
Leasing- und Finanzierungsrecht
Wir beraten und betreuen Leasinggesellschaften in allen unternehmensrelevanten Bereichen von Innendienst über Vertrieb und Marktfolge bis zur Verwertungsabteilung zu allen Fragen des Leasing- und Finanzierungsrechts und beraten zu Fragen des Risikocontrollings und zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Dabei verhandeln und entwerfen wir alle bei Leasinggesellschaften relevanten Leasingvereinbarungen, insbesondere Leasing- und Mietkaufverträge einschließlich Geschäftsbedingungen. Außerdem unterstützen wir bei der Verhandlung von Refinanzierungsvereinbarungen und beraten in allen relevanten Bereichen des Leasinggeschäfts – vom Abschluss des Leasingvertrages bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung aller Ansprüche und zur Durchsetzung der Forderungen einer Leasinggesellschaft.
Bankrecht
Wir beraten und vertreten Banken, Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Bereichen des Bank- und Finanzierungsrechts. Unsere Mandanten unterstützen wir im Rahmen der gesamten Vertragsgestaltung, der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung und bei der Begleitung von Transaktionsgeschäften, insbesondere bei Forderungskaufverträgen.
Aufsichtsrecht
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute werden von uns in allen Fragen des Aufsichtsrechts, insbesondere bei der Gründung, dem Erwerb oder der Veräußerung, beraten und vertreten. Daneben beraten wir unsere Mandanten zu laufenden regulatorischen Anforderungen sowie bei aufsichtsrechtlich relevanten Auslagerungen von Geschäftsbereichen.
Kapitalmarktrecht
Unsere Tätigkeit im Kapitalmarktrecht erstreckt sich auf alle Haftungsfragen bei finanzierten Geschäften. Unsere Mandanten beraten und vertreten wir insbesondere im Rahmen von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen.
Ehe- und Scheidungsrecht
Mit unseren sechs ausschließlich im Familienrecht tätigen Scheidungsanwälten beraten wir unsere Mandanten umfassend vor einer Trennung, während einer Ehekrise sowie nach einer Trennung von ihrem Ehegatten über die Voraussetzungen von Trennung und Scheidung, die Rechtslage im Trennungsjahr sowie die Vor- und Nachteile des Verheiratet-Bleibens. Gerade bei komplexen wirtschaftlichen Fragestellungen und komplizierten Sachverhalten verfügen unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte zusätzlich über besondere Spezialqualifikationen, insbesondere im Bereich Betriebswirtschaft oder Gesellschaftsrecht.
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit im Ehescheidungsverfahren vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten bis zur Rechtskraft der Scheidung. Wir stellen Scheidungsanträge oder stimmen einer Scheidung zu. Im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens setzen wir die Interessen unserer Mandanten in allen Folgesachen (z. B.: Kindschaftssachen, Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Gütersachen, Ehewohnungszuweisungen, Hausratssachen) durch. Den Versorgungsausgleich, d. h. den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Rente (auch bei Kindererziehungszeiten), betriebliche Altersvorsorge, Beamtenpension, berufsständische Versorgung bei Versorgungswerken (z. B. Ärztekammern), bei Pensionszusagen oder Lebensversicherungen, führen unsere erfahrenen Anwälte im Vereinbarungsweg oder gerichtlich für unsere Mandanten durch. Wir schaffen Transparenz bei den Gerichtskosten, Anwaltskosten und Vorschüssen.
Eheverträge und eheliches Güterrecht
Vor der Heirat gestalten wir Eheverträge zur Regelung der Folgen im Falle einer späteren Trennung oder Scheidung und schützen das Familienvermögen oder Unternehmensvermögen vor Vermögensabflüssen. Wir beraten und vertreten zu den verschiedenen Güterständen, der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft – auch unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Optimierung. Hier stehen wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in ständiger Kooperation oder stimmen uns mit dem eigenen Steuerberater unserer Mandanten ab.
Nach einer Trennung oder Scheidung fertigen wir Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit welchen das gemeinsame Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt wird. Wir formulieren Regelungen über Zugewinnausgleichsansprüche (z. B. nach Auskunftserteilung und Belegvorlage zu den Stichtagen des Anfangsvermögens, Trennungsvermögens und Endvermögens unter Berücksichtigung des privilegierten Erwerbs, d. h. Schenkungen und Erbschaften). Wir treffen Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und Unterhalt oder können auch wechselseitige Verzichte auf Ansprüche herbeiführen.
Vermögensauseinandersetzung
Wir regeln die Aufteilung gemeinsamen Vermögens bei Miteigentum der Ehegatten bei Trennung und Scheidung, z. B. bei Immobiliareigentum, Konten oder Gesellschaftsbeteiligungen. Sind die Ehegatten hälftige Miteigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen, unterstützen wir bei einem Verkauf oder einer Übernahme der Immobilie durch einen der Ehepartner oder Dritte. Kommt es zu Teilungsversteigerungsverfahren, erhalten unsere Mandanten den Rechtsbeistand von Anwälten, die auf Zwangsversteigerungen spezialisiert sind.
Gerade in Bezug auf Gesellschaften, Gesellschaftsbeteiligungen und Unternehmen verfügen wir über Rechtsanwälte, die als Dipl.-Betriebswirt oder Fachanwalt für Gesellschaftsrecht über die erforderlichen Spezialkenntnisse verfügen. Bei Streit um das Familienheim klären wir in Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht oder für Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezifische Fragestellungen mit besonderer Expertise.
Unterhaltsrecht (Ehegatten, Kinder, Eltern)
Bei Ehegattenunterhaltsansprüchen (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung) beraten und vertreten unsere Anwälte des Teams Familienrecht. Bei umfangreichen und komplizierten Einnahmenstrukturen profitieren unsere Mandanten zudem von unseren Experten im betriebswirtschaftlichen Bereich.
Der Kindesunterhalt wird unter Berücksichtigung des Kindergeldes in der Regel unter Geltung der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Den Getrenntlebenden-Unterhalt und den nachehelichen Unterhalt regeln wir außergerichtlich sowie gerichtlich für unsere Mandanten. Auch zu steuerlichen Fragen (z. B. Steuerklassenwechsel, begrenztes Ehegattenrealsplitting und Nachteilsausgleich) beraten wir umfassend. Im Rahmen des Elternunterhalts übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Sozialhilfeträger und sonstigen Behörden (z. B. Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung). Bei der Gestaltung von lebzeitigen Vermögensübertragungen sind wir beratend tätig und werden hierbei durch unsere Fachanwälte für Erbrecht fachlich hervorragend unterstützt.
Umgangsrecht und Sorgerecht
Unsere Mandanten erhalten bei unseren Familienanwälten Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, der Alleinsorge bei verheirateten oder nicht verheirateten Paaren sowie bei Sorgerechtsentzug oder Teilbereichen hiervon, wie z. B. dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wir regeln Umgangsrechte von Vätern, Müttern, Großeltern sowie allen sozialen Bezugspersonen der Kinder unter Beteiligung von Jugendämtern und Psychologen außerhalb von Gerichtsverfahren ebenso wie in gerichtlichen Umgangsverfahren.
Internationales Familienrecht
Spielen unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und/oder Auslandsaufenthalte von Ehegatten eine Rolle, beraten und vertreten wir bei Eheschließung und Ehescheidung zu Auslandsfragen mit unseren mehrsprachigen Anwälten. Für unsere Mandanten wickeln wir familienrechtliche Auseinandersetzungen im Ausland ab. Hier profitieren wir von unseren internationalen Netzwerken von Rechtsanwälten sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Bereich.
Zwangsversteigerung
Mit erfahrenen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir bei Auseinandersetzungen von Häusern und unbebauten Grundstücken im Wege der Teilungsversteigerung – sei es bei Gesellschaftern, bei Ehepartnern oder bei Erbauseinandersetzungen. Wir vertreten unsere Mandanten als Antragsteller, Beigetretener oder als Erwerber und beraten vor und nach dem Zuschlag und informieren über Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Gutachten. Bei insolvenzrechtlichen Bezügen des Familienrechts wird unsere Fachanwältin für Insolvenzrecht tätig.
Mediation
Streben unsere Mandanten eine außergerichtliche Streitbeilegung und Schlichtung von Konflikten an, sind wir im Rahmen unserer eigenen Gesellschaft für Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung für Privatpersonen sowie im Unternehmensbereich mit erfahrenen Mediatoren tätig und setzen die getroffenen Einigungen um.
Adoptionsrecht
Wir beraten annehmende Eltern sowie anzunehmende Kinder zu Abstammungsfragen und Adoptionen, fertigen Adoptionsanträge und vertreten Adoptiveltern und Adoptivkinder im gerichtlichen Adoptionsverfahren vor dem Familiengericht im Rahmen von Minderjährigen-Adoptionen (z. B. bei Stiefkindern und Patchworkfamilien) sowie Volljährigen-Adoptionen (= Erwachsenenadoptionen) und regeln die namensrechtlichen Folgen.
Erbrechtliche Gestaltung (Testament, Erbvertrag)
Die Nachfolgeplanung durch letztwillige Verfügungen und die Gestaltung der Wünsche unserer Mandanten zählen zu unseren Schwerpunkten. Wir entwerfen Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente/Berliner Testament), Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge und vieles mehr. Hierbei sind wir national wie international tätig.
Gleiches gilt für die vorweggenommene Erbfolge bei Unternehmensnachfolgen oder die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten auf die nächste Generation (z. B. das eigene Haus auf die Kinder oder bei Pflegeverträgen unter Angehörigen).
Pflichtteilsrecht
Sind unsere Mandanten pflichtteilsberechtigt, aber nicht zum Erben oder zur Erbin berufen, setzen wir ihre Ansprüche gegenüber Erben oder Beschenkten durch. Wir vertreten außergerichtlich sowie gerichtlich bei der Auskunftserteilung durch privatschriftliche oder notarielle Nachlassverzeichnisse, bei der Wertermittlung und bei der Berechnung ordentlicher Pflichtteilsansprüche sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche. Ebenso beraten wir, ob Pflichtteilsrechte ausgelöst werden sollten (beispielsweise bei taktischer Ausschlagung innerhalb der Ausschlagungsfristen oder Anfechtung der Annahme einer Erbschaft).
Erbauseinandersetzung
Im Todesfall kommt es bei Erbengemeinschaften oft zu Streit. Unsere Erbrechtsanwälte vertreten unsere Mandanten gegenüber anderen Erben sowie gerichtlich bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Wir vertreten in Erbscheinsverfahren, bereiten die Erbauseinandersetzung vor, machen Vermächtnisse geltend oder wehren sie ab, setzen Teilungsanordnungen oder Auflagen um. Unsere Fachanwälte regeln die Aufteilung des Nachlasses unter Berücksichtigung von Anrechnung und Ausgleichung (z. B. bei Pflege durch Angehörige) bis zur Auflösung der Erbengemeinschaften, z. B. durch Erbauseinandersetzungsverträge, Abschichtungsvereinbarungen, Erbteilskauf- oder Erbteilsübertragungsverträge oder durch Teilungsklagen. Auch sind wir in Güteverfahren tätig.
Testamentsvollstreckung
Wir beraten und vertreten Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen von Abwicklungsvollstreckung und Dauertestamentsvollstreckung.
Im Rahmen der Gestaltung letztwilliger Verfügungen beraten wir zu den zahlreichen Details bei der Anordnung von Testamentsvollstreckungen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wir erstellen Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen.
Bei bevorstehenden Operationen, oder wenn es um die Entscheidung über lebensverlängernde oder lebensverkürzende Maßnahmen in Form von Patientenverfügungen geht, beraten wir in Absprache mit den behandelnden Ärzten.
Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen aller Gesellschaftsformen – vom Start Up über Mittelständler bis zum Global Player – und deren Gesellschafter und Geschäftsführer umfassend in allen Bereichen des Personen-, Kapital- und Konzernrechts. Wichtige Bestandteile unserer Tätigkeit sind die Beratung der Unternehmen bei der Wahl der Gesellschaftsform und die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Reorganisationen sowie bei der Durchführung von Unternehmensverkäufen und der Unternehmensnachfolge.
Im Fall von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, sowohl zwischen einzelnen Organen der Gesellschaft selbst als auch im Verhältnis zur Gesellschaft, vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht; so beispielsweise bei der Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen, bei Abberufungen einzelner Organe der Gesellschaften und bei Abfindungsansprüchen ehemaliger Gesellschafter.
Über langjährige Erfahrung verfügen wir zudem bei der Beratung und Vertretung von Geschäftsführern in haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der eigenen Gesellschaft und Dritten.
Handelsvertreterrecht
Auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten individuell bei der Erarbeitung, Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen. In Konfliktfällen zwischen Prinzipal und Handelsvertreter beraten und vertreten wir die jeweilige Vertragspartei interessengerecht außergerichtlich und gerichtlich, u. a. bei der Durchsetzung oder Abwehr von Buchauszugsansprüchen, Themen wie Kündigung und Wettbewerbsverboten als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsrückforderungen gegen Handelsvertreter.
Vertragshändlerrecht
Wir beraten zahlreiche deutsche und internationale Mandanten im Vertragshändlerrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Vertragshändlerverträgen. Da gesetzliche Bestimmungen in Deutschland bislang fehlen, sollte der Vertragshändlervertrag möglichst umfassend alle Rechte und Pflichten des Vertragshändlers und des Lieferanten, Herstellers oder Importeurs enthalten und bedarf folglich einer rechtlich stichhaltigen Regelung.
Sofern ein Vertragsverhältnis bereits eingegangen wurde, beraten und vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich hinsichtlich der Anwendbarkeit des Handelsvertreterrechts auf den Vertragshändler und bei Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung und deren Abwicklung; beispielweise bei der Rückgabe des Lagers oder der Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr eines etwaigen Ausgleichsanspruchs des Vertragshändlers.
Franchiserecht
In Zeiten der fortschreitenden Entwicklung der Franchisebranche hat sich das Franchiserecht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert. Wir übernehmen die Beratung und Betreuung sowohl von Franchisenehmern als auch von Franchisegebern national und international bei der Gründung oder der Optimierung des Franchise-Systems. Des Weiteren stehen wir unseren Mandanten in rechtlichen Auseinandersetzungen aller Art zur Seite; beispielsweise bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten, im Hinblick auf außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle unerwarteter wirtschaftlicher Misserfolge oder im Fall von unzulässigen Einschränkungen beim selbständigen Betrieb des Franchise-Outlets.
Handelsrecht
Im Bereich des Handelsrechts beraten wir Kaufleute und Unternehmen u. a. in Fragen zur Kaufmannseigenschaft, dem Handelsregister und der Handelsfirma, der Unternehmensnachfolge, Handelsgeschäften und den Bestimmungen über die Vertretung des Kaufmanns. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählt zudem die Gestaltung von Kauf- und Rahmenlieferverträgen sowie allgemeinen Ein- und Verkaufsbedingungen. Kommt aufgrund des internationalen Bezugs des Falles ein fremdes Recht zur Anwendung, kooperieren wir gerne mit einem unserer bewährten Kooperationspartner aus unserem weltweiten Netzwerk, der „Alliott Group“.
Insolvenzrecht
Wir vertreten seit Jahrzehnten Gläubiger in namhaften Groß- und Kriminalinsolvenzen bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und der Verwertung der gewährten Sicherheiten sowie gegen Anfechtungsansprüche der Insolvenzverwalter in der ganzen Bundesrepublik.
Dienstvertragsrecht
Wir beraten Gesellschaften sowie Geschäftsführer und Vorstände umfassend auf dem Rechtsgebiet des Dienstvertragsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen, Abberufungen und Kündigungen von Organmitgliedern, Aufhebungsverträgen, Dienstzeugnissen sowie Abfindungsansprüchen.
Immobilienkauf und Schiffskauf
Ob Eigentumswohnung, Haus im Grünen oder Gewerbeimmobilie: Ein Immobilienkauf hat meist langfristige Auswirkungen. Damit aus Freude auf die eigenen vier Wände kein Frust wird, sollte vor der Entscheidung eine ausführliche Rechtsberatung durchgeführt werden, insbesondere zu den vertraglichen Grundlagen. Gerne beraten wir auch im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. Erwerb eines Schiffs.
Privates Baurecht
Egal ob privater Bauherr oder gewerblicher Unternehmer, das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Bauträger und Handwerker) – dem Bauvertragsrecht. Hierzu gehören unter anderem die Geltendmachung von Gewähr-/Mängelansprüchen einerseits und Vergütungsansprüchen andererseits.
Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das heißt, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind hier vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis gefragtesten Themen zum Architektenrecht sind das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht und das Architektenhaftpflichtrecht.
Werkvertragsrecht
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Vertragstypisch ist der geschuldete Erfolg. Hierunter fallen sämtliche Verträge mit Handwerkern, Bauträgern und Architekten.
Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Rechtsnormen befasst, die beim Erwerb, der Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zu beachten sind. Der Begriff „Grundstück“ wird allgemein definiert als ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Weiter gibt es ein amtliches Verzeichnis (Kataster), das alle Grundstücke als vermessene und kartenmäßig beschriebene Einheiten enthält und als „Katasterparzellen“ mit einer Flurstücksnummer bezeichnet.
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Es wird durch Eintragung in das Grundbuch begründet, d. h. jede Wohnung erhält bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden. Im rechtlichen Sinne umfasst das Wohnungseigentum drei untrennbare Komponenten: das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung, den Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (vor allem am Grundstück und am Verwaltungsvermögen) und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Neben den Formen des Wohnungseigentums und Teileigentums müssen die Begriffe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum richtig zugeordnet werden, unter anderem weil davon die Zuständigkeiten und Kostentragungspflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft abhängen.
Miet- und Pachtrecht
Ein Mietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins; für den Vermieter: Mietforderung) besteht. Mögliche Mietgegenstände (bzw. „Mietobjekte“) sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind (beispielsweise auch Hauswand als Werbefläche). Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat.
Nachbarrecht
Durch Nachbarschaft treffen häufig unterschiedliche Interessen der Nachbarn aufeinander, die durch Rechtsnormen zum Ausgleich gebracht werden sollen. Diese Rechtsnormen regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben und sollen sicherstellen, dass jeder Nachbar sein Verhalten am Nachbarrecht ausrichtet. Das grundsätzliche Recht des Grundstückseigentümers, mit seinen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten nach Belieben zu verfahren und jeden Nachbarn oder Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, wird mit Rücksicht auf die benachbarte Lage und die hieraus resultierenden, unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen eingeschränkt.
Öffentliches Baurecht
Beim öffentlichen Baurecht handelt es sich um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts, das Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt. Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Ersteres regelt die rechtliche Qualität des Bodens sowie dessen Nutzbarkeit. Letzteres befasst sich mit den technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und den Gefahren, die von diesen ausgehen. Der Vollzug des öffentlichen Baurechts, etwa durch Erteilung von Baugenehmigungen sowie durch Einschreiten bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht, erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörden.
IT-Recht und Internetrecht
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in allen IT-rechtlichen sowie daten- und geheimnisschutzrechtlichen Fragestellungen.
Unser Beratungsspektrum umfasst dabei die Beratung und Begleitung in allen Fragen des Datenschutzes, die Planung, Durchführung und Betreuung komplexer IT-Projekte sowie die Beratung von Unternehmen in allen unternehmensrelevanten, IT-rechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Internetrechts, bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen, bei Fragen zur IT-Sicherheit und bei IT-Compliance-rechtlichen Themen bis hin zur Beratung und Unterstützung im Bereich des E-Commerce.
Gewerblicher Rechtsschutz
Wir sind auf die Sicherung und Nutzung von gewerblichen Schutzrechten sowie die wesentlichen Bereiche des geistigen Eigentums spezialisiert. Neben markenrechtlichen Fragestellungen beraten wir zur vorausschauenden Entwicklung, dem sicheren Schutz, der kommerziellen Verwertung und gegebenenfalls der nachhaltigen Durchsetzung aller gewerblichen Schutzrechte bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.
Wir beraten zu allen Fragen des Marken- und Kennzeichenrechts. Hierzu gehören insbesondere die Anmeldung von Marken, Markenrecherche, die Beratung zu allen Fragen der Unternehmenskennzeichen bis hin zur Markenüberwachung. Wir unterstützen dabei auch bei der Durchführung streitiger Markenverfahren im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen, erstellen Abgrenzungsvereinbarungen und führen die Kommunikation bei Markenlöschungs- oder Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).
Wir beraten Inhaber von Rechten an kreativen Leistungen, die wegen Verletzung der Privatsphäre oder wegen anderer Rechtsverstöße angegriffen werden. Wir unterstützen beim Aushandeln von Verträgen über die Einräumung und Übertragung von Lizenzen und Nutzungsrechten, setzen aber auch außergerichtlich und gerichtlich die Rechte der Urheber bei Verfolgung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen durch.
Sportrecht
Wir beraten sowohl Vereine und Unternehmen als auch Einzelsportler bei allen Fragen zum Sportrecht. Da sich das Sportrecht aus einer Vielzahl von anderen Rechtsgebieten (u. a. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Werbe- und Medienrecht, Vereinsrecht sowie Haftungsrecht) zusammensetzt, ist regelmäßig eine spezielle Beratung erforderlich, welche die Besonderheiten des Sports berücksichtigt. Wir bieten hier gerichtlich und außergerichtlich Unterstützung an und betreuen unsere Mandanten mit unseren auf das Sportrecht spezialisierten Experten.
Verkehrszivilrecht
Autokauf/Fahrzeughandel einschließlich Wohnmobile und Caravans: Wir vertreten Verbraucher und Unternehmer im Hinblick auf die Durchsetzung oder Abwehr von Sachmängelansprüchen (Gewährleistung) sowie die Durchsetzung von Garantieansprüchen nach einem Fahrzeugkauf.
Auto-/Fahrzeugreparatur: Wir beraten und vertreten Verbraucher, Fahrzeughändler und Reparaturbetriebe in Rechtsfragen bei der Reparatur von Kraftfahrzeugen, insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Sachmängelansprüchen.
Unfallschadenregulierung: Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Regulierung sowohl auf Seiten des KH-Versicherers als auch für Geschädigte. Wir sind spezialisiert in der Regulierung von Fahrzeugschäden, Unfällen mit Fahrradfahrern sowie insbesondere von Busunfällen.
Bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners sind entstehende Rechtsanwaltsgebühren als Folgeschaden vollständig vom gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer zu tragen.
Darüber hinaus sind wir kompetenter Ansprechpartner bei Personenschäden und setzen alle in Betracht kommenden Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Angehörigenschmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, vermehrte Bedürfnisse (wie Ersatz von Pflegekosten und den Anspruch auf behindertengerechte Gestaltung/Umbau der Wohnung) durch. Dazu zählen auch Verdienstausfallschäden für Nichtselbstständige und selbstständig Tätige sowie der Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Haushaltsführungsschadens.
Für Versicherer übernehmen wir die Abwehr von materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen sowie die Durchsetzung von Regressansprüchen.
Zum Team Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsstrafrecht >
Verkehrsverwaltungsrecht
Wir beraten und vertreten bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichen der Punktegrenze, Eignungsmängeln (Alkohol, Drogen, Betäubungsmittelkonsum), Wiedererteilung der Fahrerlaubnis unter Beachtung von Erfordernissen wie der Durchführung einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung).
Zum Team Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsstrafrecht >
Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in Verkehrsstrafsachen wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung etc. Ferner beraten wir bei Bußgeldsachen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und bei drohenden Fahrverboten.
Zum Team Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsstrafrecht >
Versicherungsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in versicherungsrechtlichen Fragen des Privatversicherungsrechts, insbesondere in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Fahrzeugversicherung (Krafthaftpflicht- und Kaskoversicherung), Wohngebäudeversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung sowie Privathaftpflichtversicherung.
Zum Team Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsstrafrecht >